Hilfsantrieb

Anpassung an die eigenen Bedürfnisse

Fahrräder mit Hilfsantrieb werden vom Gesetzgeber in drei Kategorien unterteilt:

  • E-Bikes sind Fahrräder, die bis 20 Km/Std vom Motor getrieben fahren, ohne daß Sie mittreten müssen. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen.
  • Pedelecs sind Fahrräder, bei denen sich der Antrieb zuschaltet, wenn die Pedale bewegt werden. Eine Unterstützung bis 25km/Std ist möglich. Es gibt Pedelecs, die bis 6km/Std auch ohne Tretunterstützung fahren. Pedelecs benötigen kein Versicherungskennzeichen.
  • Darüber hinaus gibt es noch schnelle Pedelecs, die bis zu 45km/Std mit mit Motor-und tretunterstützung fahren. Auch diese benötigen ein Versicherungskennzeichen.
Der Teufel steckt im Detail...lesen Sie mehr über die Antriebsvarianten.

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