Hilfsantrieb
Anpassung an die eigenen Bedürfnisse
Fahrräder mit Hilfsantrieb werden vom Gesetzgeber in drei Kategorien unterteilt:
- E-Bikes sind Fahrräder, die bis 20 Km/Std vom Motor getrieben fahren, ohne daß Sie mittreten müssen. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen.
- Pedelecs sind Fahrräder, bei denen sich der Antrieb zuschaltet, wenn die Pedale bewegt werden. Eine Unterstützung bis 25km/Std ist möglich. Es gibt Pedelecs, die bis 6km/Std auch ohne Tretunterstützung fahren. Pedelecs benötigen kein Versicherungskennzeichen.
- Darüber hinaus gibt es noch schnelle Pedelecs, die bis zu 45km/Std mit mit Motor-und tretunterstützung fahren. Auch diese benötigen ein Versicherungskennzeichen.
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